Organschaft und atypisch stille Beteiligung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.12.2024
- AktenzeichenI R 33/22
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Kapitalgesellschaft mit einer atypisch stillen Beteiligung trotzdem als Organgesellschaft im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt werden kann. Das bedeutet, dass sie ihren Gewinn vollständig an das Mutterunternehmen abführen kann, ohne dass es zu versteckten Ausschüttungen kommt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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