Grenzen der Überprüfung im Einspruchsverfahren; kein Verbinden von Verfahren bei zusammen mit dem Einspruch erstmalig gestelltem Billigkeitsantrag
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.12.2024
- AktenzeichenXI R 35/21
In diesem Urteil geht es um die Grenzen, wie weit Behörden im Einspruchsverfahren geht. Wenn jemand Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegt, kann er nicht einfach einen Billigkeitsantrag – also einen Antrag auf Ermessensentscheidung – gleichzeitig stellen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.