Compliance & Regulatory Monitor

Grenzen der Überprüfung im Einspruchsverfahren; kein Verbinden von Verfahren bei zusammen mit dem Einspruch erstmalig gestelltem Billigkeitsantrag

In diesem Urteil geht es um die Grenzen, wie weit Behörden im Einspruchsverfahren geht. Wenn jemand Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegt, kann er nicht einfach einen Billigkeitsantrag – also einen Antrag auf Ermessensentscheidung – gleichzeitig stellen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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