(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2024 I R 33/22 - Organschaft und atypisch stille Beteiligung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.12.2024
- AktenzeichenI R 17/21
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung von atypisch stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und deren Beziehung zur Organschaft. Das Gericht hat entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft trotz solcher Beteiligungen Organgesellschaft sein kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.