Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum29.01.2025
- AktenzeichenX R 6/23
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Abziehbarkeit von Geldauflagen und Vermögensabschöpfungen im Rahmen von Strafverfahren. Geldauflagen sind in der Regel nicht abziehbar, während die Einziehung von Taterträgen unter bestimmten Bedingungen abziehbar ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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