Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum03.12.2024
- AktenzeichenIX R 2/24
In diesem Urteil geht es um eine Regelung, wenn jemand einen Teil seines Vermietungsobjekts ohne Bezahlung an eine andere Person überträgt. Die Schuldzinsen, die für einen Kredit zur Finanzierung des Objekts gezahlt werden, können dann nicht in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.