Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.11.2024
- AktenzeichenI R 23/21
In diesem Urteil geht es um Personengesellschaften, die als Organträger für andere Unternehmen agieren können. Selbst wenn eine solche Personengesellschaft nur als Holding tätig ist, gilt sie als aktiv, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit nachweist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.