Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.12.2024
- AktenzeichenI R 39/21
In diesem Urteil wird festgelegt, dass eine sogenannte "Betriebsstätte" in einem anderen Land mindestens sechs Monate bestehen muss, um steuerlich anerkannt zu werden. Diese Regel gilt für die Dauer der Geschäftseinrichtung und der unternehmerischen Tätigkeit.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.