Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.02.2025
- AktenzeichenIV R 17/22
In diesem Urteil ging es darum, dass eine Mitteilung an einen Steuerpflichtigen, dass eine Steuerprüfung keine Änderungen bringt, kein Verwaltungsakt ist. Das bedeutet, dass man dagegen nicht einfach Widerspruch einlegen kann, auch wenn das Verfahren zur Steuerminderung erschwert wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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