Keine nochmalige Einzahlung von bereits geleistetem Nennkapital im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.02.2025
- AktenzeichenVIII R 22/22
In diesem Urteil geht es darum, dass Aktionäre einer Aktiengesellschaft (AG) ihr Nennkapital nicht erneut einzahlen müssen, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich neu gegründet wird. Das bereits gezahlte Kapital wird nicht wieder erforderlich, und die Einlage wird im steuerlichen Einlagekonto richtig ausgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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