Vertretungszwang für Verfahren vor dem BFH besteht auch für einen aktiven Richter
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum06.05.2025
- AktenzeichenVI B 41/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass aktive Richter sich vor dem Bundesfinanzhof nicht selbst vertreten dürfen. Stattdessen müssen sie sich durch einen Anwalt oder andere bestimmte Fachleute vertreten lassen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.