Compliance & Regulatory Monitor

Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung, Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten, Verfassungsmäßigkeit Kinderfreibetrag 2014

In diesem Urteil wird behandelt, dass bestimmte Kosten wie Fähren oder Mautgebühren für private Fahrten nicht unter die 1 %-Regelung fallen, die den geldwerten Vorteil von einem Firmenwagen berechnet. Außerdem wird erklärt, dass Kinderbetreuungskosten, die nicht direkt mit einer Kindertagesstätte verbunden sind, nicht von der Steuer abgesetzt werden können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle