Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.02.2025
- AktenzeichenXI R 18/23
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge, die für verspätete Steuerzahlungen erhoben werden, verfassungsgemäß ist. Dies betrifft Zeiträume nach dem 31.12.2018 und steht nicht im Widerspruch zu europäischen Menschenrechten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.