Kein Feststellungsinteresse bei Nichtigkeitsklage gegen eine Prüfungsanordnung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.05.2025
- AktenzeichenVIII B 39/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass jemand kein rechtliches Interesse hat, eine Nichtigkeitsklage gegen eine Prüfungsanordnung einzureichen, wenn die Prüfungsergebnisse bereits festgelegt wurden. Das Gericht wies auch die Beschwerde des Klägers zurück, der eine Revision anstreben wollte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils