Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2025
- AktenzeichenVII B 107/24
In diesem Urteil geht es um die elektronische Übermittlung eines Rechtsmittels an den Bundesfinanzhof. Der Absender muss sein System so einrichten, dass er eine Bestätigung für den Eingang des Dokuments erhält.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.