(Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit der Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenXI B 77/24
In diesem Urteil geht es darum, dass im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht gelten. Außerdem darf der Vorsteuerabzug eines Unternehmens korrigiert werden, auch wenn die Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer nicht berichtigt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils