Keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Personengesellschaft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.05.2025
- AktenzeichenIV B 13/24
In diesem Urteil geht es darum, dass eine spezielle Form von Personengesellschaften, die hauptsächlich Vermögen verwaltet, nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Das bedeutet, dass sie nicht als gewerblich gelten, auch wenn sie an einer gewerblichen Gesellschaft beteiligt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils