Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.04.2025
- AktenzeichenVI R 11/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass Ausgleichszahlungen aus einem Zinsswap als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn sie zur Absicherung eines betrieblichen Zinsänderungsrisikos dienen. Wichtig ist, dass das Darlehen und das Swap-Geschäft eng miteinander verknüpft sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.