Compliance & Regulatory Monitor

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

In diesem Urteil wird entschieden, dass Ausgleichszahlungen aus einem Zinsswap als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn sie zur Absicherung eines betrieblichen Zinsänderungsrisikos dienen. Wichtig ist, dass das Darlehen und das Swap-Geschäft eng miteinander verknüpft sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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