Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.05.2025
- AktenzeichenIV R 40/22
In diesem Urteil wird entschieden, wie der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an Personengesellschaften besteuert wird. Es wird klargestellt, dass der Gewinn nicht auf die stillen Reserven der einzelnen Gesellschaften verteilt wird, sondern einheitlich als Veräußerungsgewinn behandelt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils