Unzulässiger Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.06.2025
- AktenzeichenIX R 22/22
In diesem Urteil geht es um einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Urteils des Bundesfinanzhofs. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen, weil es kein berechtigtes Interesse dafür gab.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils