Unzulässiger Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.06.2025
- AktenzeichenIX R 22/22
In diesem Urteil geht es um einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Urteils des Bundesfinanzhofs. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen, weil es kein berechtigtes Interesse dafür gab.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.