(Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 20.03.2025 - VI R 25/23: Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers im öffentlichen Dienst)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.03.2025
- AktenzeichenVI R 21/24
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Einkünften eines Orchestermusikers, der in Luxemburg arbeitet. Der Bundesfinanzhof entschied, dass sein Arbeitslohn in Deutschland versteuert werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.