Keine Klagebefugnis des Gesamtrechtsnachfolgers einer vollbeendeten Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheid
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.05.2025
- AktenzeichenIV R 10/23
In diesem Urteil ging es darum, dass ein Gesamtrechtsnachfolger einer nicht mehr bestehenden Gesellschaft nicht klageberechtigt ist, um gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid vorzugehen. Die Klage wurde abgewiesen, da die Befugnis mit der Beendigung der Gesellschaft erloschen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.