(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.05.2025 - VI R 9/23 - Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks)
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenVI R 8/23
In diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die bloße Übernahme der Erschließungskosten für landwirtschaftliche Grundstücke nicht als gewerbliche Tätigkeit gilt. Das bedeutet, dass Landwirte nicht automatisch in den gewerblichen Grundstückshandel eingestuft werden, wenn sie nur die Kosten für die Erschließung decken.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Landwirtschaft, Betriebsplanung, Beratungsfehler, Schadensersatz
- Rundholz BW
- (Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus gewerblicher Tierzucht/Tierhaltung in § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG verfassungsgemäß)
- Steuerfreie Grundstücksentnahme für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung
- BGH, Beschluss vom 2025-12-16 - LwZR 1/25