Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.06.2025
- AktenzeichenVI R 21/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass Beamte, die im Ausland wohnen, die tatsächlichen Kosten für ihre Unterkunft im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abziehen können. Das bedeutet, dass diese Kosten nicht auf eine bestimmte Wohnfläche begrenzt sind, solange sie vom Dienstherrn als notwendig anerkannt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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