Compliance & Regulatory Monitor

(Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist)

In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Antrag auf eine Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer keinen Einfluss auf den Ablauf der Frist hat, wenn er nach Ablauf dieser Frist gestellt wird. Außerdem müssen bestimmte Kapitalerträge anders behandelt werden, wenn sie bereits versteuert wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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