(Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum14.05.2025
- AktenzeichenVI R 14/22
In diesem Urteil wird geklärt, wann die Finanzbehörde von wichtigen Fakten für die Steuererklärung Kenntnis hat und was das für die Festsetzungsfristen bedeutet. Es wird diskutiert, ob eine verspätete Abgabe von Steuererklärungen als Steuerhinterziehung gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.