Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum29.04.2025
- AktenzeichenVI R 2/23
Das Gericht hat entschieden, dass man bei der Einspruchseinlegung per E-Mail keine Lesebestätigung anfordern muss, um sicherzustellen, dass die E-Mail angekommen ist. Wenn die E-Mail nicht nachweislich beim Finanzamt eingegangen ist, kann die Einspruchsfrist zwar versäumt werden, doch der Kläger bekam dennoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils