(Zur Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15a DBA-Schweiz 1971/2010)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.09.2025
- AktenzeichenVI B 3/25
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, auch dann als Grenzgänger gelten, wenn sie wegen Krankheit nicht nach Hause zurückkehren können. Laut dem Gesetz verlieren sie ihre Grenzgängereigenschaft nur, wenn sie an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht nach Hause kommen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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