Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum30.07.2025
- AktenzeichenX R 11/23
In diesem Urteil geht es darum, dass Ehepartner, die ihre Steuerveranlagung ändern möchten, trotzdem die Zinsen aus der früheren Zusammenveranlagung behalten, selbst wenn sie jetzt einzeln veranlagt werden. Die Steuergesetze bleiben für beide Ehepartner auch bei dieser Änderung gleich.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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