Compliance & Regulatory Monitor

Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten

In diesem Urteil wurde entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf von Lehrinstituten nicht von der Gewerbesteuer befreit sind. Das Finanzgericht Düsseldorf sah die Veräußierung nicht als direkte Leistung im Sinne des Schul- und Bildungszwecks an.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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