Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig, an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2025
- AktenzeichenV R 33/23
In diesem Urteil geht es um die Gewerbesteuer, die für Unternehmen eine Steuer ist. Eine GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Unterricht an einem Fortbildungsinstitut gibt, kann nicht von dieser Steuer befreit werden, weil sie nicht als berufsbildende Einrichtung gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.