Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum12.08.2025
- AktenzeichenIX R 24/24
Das Urteil besagt, dass man für eine neu gebaute Mietwohnung keine steuerlichen Vergünstigungen erhält, wenn sie anstelle einer zuvor abgerissenen Wohnung gebaut wurde. Der Wohnungsbestand auf dem Grundstück bleibt unverändert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.