Doppelte Haushaltsführung: Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten aufgrund eigener Verpflichtung gezahlten Kosten einer Zweitwohnung des anderen Ehegatten
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.09.2025
- AktenzeichenVI R 16/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Ehegatte die Mietkosten für die Wohnung des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann, wenn er die Kosten nicht selbst trägt. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.