Zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.04.2025
- AktenzeichenIV B 46/24
In diesem Fall hat ein Finanzgericht entschieden, dass eine Beschwerde gegen ein Urteil nicht zulässig ist, weil die Klägerin nicht ausreichend dargelegt hat, dass es eine Diskrepanz zu früheren Entscheidungen gibt. Zudem wurde keine Überraschungsentscheidung erkannt, weil die Argumente der Klägerin nicht stimmten.
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