Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.07.2025
- AktenzeichenIII R 23/23
In diesem Urteil ging es darum, dass eine Kapitalgesellschaft, die Oldtimer als Anlageobjekte hält, keine erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer gewährt bekommt. Dies gilt auch, wenn mit diesen Oldtimern keine Einnahmen erzielt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.