Rechtsweg für Klagen nach Art. 78 Abs. 2 DSGVO bei Anträgen nach Art. 15 DSGVO bei der Gerichtsverwaltung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.11.2025
- AktenzeichenIX B 72/25
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Klage einer Person gegen eine Gerichtsverwaltung bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vor dem Finanzgericht behandelt werden kann. Der Streit muss stattdessen vor ein Verwaltungsgericht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.