Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ab 01.01.2023
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.10.2025
- AktenzeichenIX R 19/23
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Steuerberatungsgesellschaften ein spezielles elektronisches Steuerberaterpostfach nutzen, um ihre Klagen bei Gerichten korrekt einzureichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.