(Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.09.2025
- AktenzeichenIX R 12/24
In diesem Urteil geht es darum, dass Steuerberatungskosten, die bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft anfallen, nicht als Veräußerungskosten abgezogen werden können. Das bedeutet, dass solche Kosten nicht vom Gewinn abgezogen werden dürfen, wenn man die Steuererklärung macht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.