Compliance & Regulatory Monitor

(Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf im Inland gelegene Baudenkmale)

Das Gericht hat entschieden, dass es in Ordnung ist, dass steuerliche Vorteile für Denkmäler nur für Gebäude in Deutschland gelten. Kläger, die in Polen wohnen und ein polnisches Denkmal besitzen, erhalten also keine Steuervergünstigungen, die nur für inländische Denkmäler gelten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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