Kurzfristiger Eigenhandelserfolg durch Einsatz eigener Aktien als "Akquisitionswährung"
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum02.07.2025
- AktenzeichenI R 26/22
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung von eigenen Aktien, die eine Aktiengesellschaft (AG) als sogenannte 'Akquisitionswährung' bei Unternehmensübernahmen nutzen möchte. Das Gericht hat entschieden, dass eine AG auch dann kurzfristige Gewinne aus dem Erwerb eigener Aktien realisieren kann, wenn sie diese nicht sofort verkaufen will, sondern später im Tausch für Anteile an anderen Unternehmen einsetzen möchte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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