(Nahestehen bei Beherrschung durch eine dritte Person im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 AStG a.F. - Es wurde nur der Leitsatz zur Veröffentlichung bestimmt.)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum02.07.2025
- AktenzeichenI R 38/21
Das Urteil bezieht sich auf eine Regelung im Außensteuergesetz (AStG), die beschreibt, wann eine Person als 'nahestehend' gilt, wenn eine dritte Person Einfluss auf sie ausübt. Dies kann sowohl durch Gesellschaftsrechte als auch durch andere Möglichkeiten geschehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.