(Körperschaftsteuererhöhung: Frist des Antragswahlrechts des § 34 Abs. 16 Satz 2 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 ist wiedereinsetzungsfähig)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.07.2025
- AktenzeichenI R 6/24 (I R 37/14), I R 6/24, I R 37/14
In diesem Urteil wird entschieden, dass Unternehmen nach einer gesetzlich festgelegten Frist einen Antrag auf die Weiteranwendung bestimmter Steuerregelungen stellen können. Diese Frist kann unter bestimmten Umständen verlängert werden, wenn jemand aus besonderen Gründen (zum Beispiel höhere Gewalt) nicht rechtzeitig handeln konnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.