Zum Vorsteuerabzug aus zur Sanierung einer (ehemaligen) Burg bezogenen Eingangsleistungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.07.2025
- AktenzeichenXI R 32/22
In diesem Urteil geht es um den Vorsteuerabzug für Ausgaben, die bei der Sanierung einer ehemaligen Burg entstanden sind. Der Abzug ist möglich, wenn ein Unternehmer plant, damit steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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