Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.11.2025
- AktenzeichenVI R 4/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Kosten für die Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe der Zweitwohnung von Arbeitnehmern als Werbungskosten abgezogen werden können. Dies gilt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, wenn eine räumliche Trennung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort besteht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.