Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.02.2025
- AktenzeichenV B 54/23
In diesem Fall hat das Finanzgericht entschieden, dass die Fragen der Klägerin nicht von allgemeinem Interesse sind und daher keine Revision zulässig ist. Die Klägerin wollte eine Überprüfung eines Urteils einleiten, konnte aber nicht darlegen, dass ihre Fragen grundsätzliche Bedeutung haben.
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