(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22 - Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.12.2024
- AktenzeichenVI R 26/22
In diesem Urteil geht es darum, dass eine ausländische Betriebsstätte in Deutschland nicht als Arbeitgeber im Sinne bestimmter Doppelbesteuerungsabkommen angesehen wird. Das bedeutet, dass Deutschland die Lohnsteuer für im Inland durchgeführte Dienstreisen von ausländischen Arbeitnehmern erheben kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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