(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22 - Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.12.2024
- AktenzeichenVI R 27/22
Das Urteil bestätigt, dass eine ausländische Betriebsstätte einer in Deutschland ansässigen Firma nicht als Arbeitgeber gilt, wenn es um internationale Steuergesetze geht. Das bedeutet, dass die Lohnsteuer für die in Deutschland geleisteten Dienste deutlich geregelt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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