Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.04.2025
- AktenzeichenV B 7/24
Es geht um die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen. Eine solche Abtretung ist nur dann wirksam, wenn sie offiziell angezeigt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.