(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.04.2025 V B 1/24 - Keine hinreichende Darlegung von Zulassungsgründen bei inhaltsgleicher Übernahme von Begründungen)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.04.2025
- AktenzeichenV B 27/24
Der Kläger hat gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Beschwerde eingelegt, weil er glaubt, dass es bei der Entscheidung Verfahrensfehler gab. Das Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass die Beschwerde unzulässig ist, weil die Argumente fast identisch mit einem früheren Verfahren sind und nicht genügend neue Gründe dargelegt wurden.
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