(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.04.2025 V B 1/24 - Keine hinreichende Darlegung von Zulassungsgründen bei inhaltsgleicher Übernahme von Begründungen)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.04.2025
- AktenzeichenV B 27/24
Der Kläger hat gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Beschwerde eingelegt, weil er glaubt, dass es bei der Entscheidung Verfahrensfehler gab. Das Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass die Beschwerde unzulässig ist, weil die Argumente fast identisch mit einem früheren Verfahren sind und nicht genügend neue Gründe dargelegt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils