Keine rechtskrafthemmende Wirkung einer Anhörungsrüge; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsanträge
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum30.05.2025
- AktenzeichenX B 88, 109/24, X B 88/24, X B 109/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Anhörungsrüge, also ein Antrag auf erneute Überprüfung einer Entscheidung, nicht den rechtlichen Status dieser Entscheidung aufhält. Außerdem wird erklärt, dass ein Antrag auf Berichtigung der Tatsachen im Gerichtsurteil nicht separat angefochten werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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