Zusammenballung von Einkünften durch Corona-Finanzhilfen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.11.2025
- AktenzeichenX B 27/25
In diesem Urteil geht es um die finanzielle Unterstützung, die Gewerbetreibende wegen der Corona-Pandemie erhalten haben. Es wird entschieden, dass diese Hilfen nicht als außerordentliche Einkünfte zählen, wenn sie im gleichen Jahr versteuert werden, in dem auch die normalen Einnahmen oder Gewinne erzielt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.